Beiträge der Abteilung Kanu, gültig ab 01.01.2024


Der von den Mitgliedern der Abteilung Kanu erhobene Beitrag setzt sich aus drei Beträgen zusammen.
(Vereinsbeitrag, Abteilungsbeitrag und Arbeitspauschale)


Der Vereinsbeitrag wird von der Delegiertenversammlung gemäß § 8
der Satzung des Vereins beschlossen.
Dieser Beitrag wird direkt an den Verein abgeführt, hier sind Beiträge zum
Landes-Sportbund Sachsen, zum Sächsischen Kanu-Verband und zur Sportunfallversicherung enthalten.
Der Abteilungsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung der Abteilung Kanu beschlossen
und ist eine zusätzliche Zahlung.
Dieser wird ausschließlich für die Abteilung Kanu verwendet.
Die Arbeitspauschale wird nur von Mitgliedern ab 16 Jahren erhoben,
sie dient zur Teilnahmesicherung unserer Mitglieder an den notwendigen Arbeitseinsätzen.

Vereinsbeitrag Abteilungsbeitrag Gesamtbeitrag
Erwachsener ab Vollendung des 18. Lebensjahres 78,00 € 30,00 € 108,00 €
Jugendliche 15 bis 18 Jahre 48,00 € 52,00 € 100,00 €
Kinder bis Vollendung des 14. Lebensjahres 36,00 € 64,00 € 100,00 €
Familien 102,00 € 64,00 € 166,00 €

Arbeitspauschale für Mitglieder der Abteilung Kanu ab 16 Jahre: 60,00 €.

Pro Teilnahme an einen Arbeitseinsatz werden 30,00 € zurückgezahlt.

Aufnahmegebühr in den Verein für Erwachsene: 6,00 €.

Aufnahmegebühr in den Verein für Kinder und Jugendliche: 3,00 €.


Die Beitragszahlung erfolgt durch Erteilen einer Einzugsermächtigung bei Aufnahme in den Verein.
In Ausnahmefällen kann eine Überweisung auf das Konto der Abteilung Kanu oder eine Bezahlung in bar erfolgen.


Konto:
Jens Breuer
Sparda-Bank Berlin e.G.
IBAN: DE49 1209 6597 0102 2344 59
BIC: GENODEF1S10

Bei Überweisungen unbedingt Name und Verwendungszweck angeben!


Der nachfolgende Gesamtbeitrag bezieht sich nur auf die Erteilung einer Einzugsermächtigung!
Bei Überweisung oder Barzahlung wird bei jeden Geschäftsvorgang eine zusätzliche Gebühr von 5,00 € erhoben!

Bei Neuaufnahmen von Mitgliedern, zahlen diese Beiträge ab den Kalendermonat an dem die Mitgliedschaft beginnt.
Beitragszahlung ist eine Vorrauszahlung!
Bei Austritt aus dem Verein bedarf es einer schriftlichen Abmeldung in der Geschäftsstelle des Vereins,
01796 Pirna, Struppener Str. 9, bereits voraus gezahlter Beitrag wird zurück überwiesen.
Bei Zahlungsrückstand und nach erstmaliger Mahnung wird der Transponder deaktiviert,
nachfolgend kann, nach einer weiteren Mahnung, der Ausschluss aus dem Verein erfolgen.
Auf schriftlichen Antrag kann der Vereinsvorstand eine Beitragsermäßigung (z.B. bei finanziellen sowie sozialen Härtefällen)
oder eine ruhende Mitgliedschaft (z.B. bei längerer Abwesenheit durch Wehrdienst usw.) gewähren.